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Bedingungen für die Raumüberlassung der Location - Am Garnisonsplatz -  

Garnisonsplatz 4, 01917 Kamenz

 

 Vorbemerkungen

 Um das Ziel der Anmietung - die Durchführung einer schönen Feier oder Veranstaltung - für jeden Mieter sicher zu stellen ist es zweckdienlich, den Rahmen der Nutzung der Location so zu beschreiben, dass es zu keinen Missverständnissen kommt, auch wenn die meisten Punkte Selbstverständlichkeiten beinhalten. Wenn für Ihre Feier oder Veranstaltung zu irgendeinem Punkt Änderungen gewünscht sind, sprechen Sie dies bitte vorher an, so dass ggf. eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden kann.

 

 Geltungsbereich dieser Bedingungen

 Die Bedingungen finden ausschließlich und vollinhaltlich auf alle Vereinbarungen zwischen dem Vermieter (Jörg Heidig) und seinen Vertragspartner(innen) (im Folgenden kurz „Mieter“ genannt) Anwendung, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

 

 Gültigkeit

 Die Bedingungen gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Der Mieter gilt als allein verantwortlicher Veranstalter. Ein Rechtsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Veranstaltungsbesucher und dem Mieter.

 

 Vertragsobjekt

 Die Räume und Einrichtungen werden ausschließlich auf Grund der getroffenen Vereinbarung bereitgestellt und übergeben. Änderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Gleiches gilt auch für die Befestigung von Dekorationen und Werbematerial am baulichen Objekt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, vorhandene Dekorationen und Hinweisschilder zu entfernen.

 Das Vertragsobjekt wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Sofern der Mieter oder sein Vertreter bei Übernahme keine Beanstandung vorträgt, gilt es als einwandfrei übernommen. Der Mieter hat offensichtliche und ihm bei der Übergabe erkennbare Mängel unverzüglich zu melden.

 Nach Vertragsende ist das Vertragsobjekt in den übernommenen Zustand zurückzusetzen. Eingebrachtes Inventar, Dekorationen etc.  hat der Mieter auf eigene Kosten und Gefahr zu entfernen. Der Abbau und Abtransport der eingebrachten Gegenstände muss bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein, widrigenfalls ist dar Vermieter berechtigt, die eingebrachten Gegenstände zu Lasten des Mieters beseitigen zu lassen.

 

 Vertragszweck – Weitergabe von Rechten

 Das Vertragsobjekt darf vom Mieter nur für den vereinbarten Vertragszweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine, auch nur teilweise, Weitergabe von Rechten bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Im Falle der genehmigten Weitergabe von Rechten, haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber.

 

 Werbung und Presse

 Die Veranstaltungsbewerbung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Werbung im Bestandsobjekt bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist zur Ablehnung einer Veröffentlichung berechtigt, wenn diese das Öffentlichkeitsbild des Vermieters schädigen kann oder sonstigen Interessen des Vermieters widerspricht.

  

 Vertragsrücktritt seitens des Mieters – Wegfall der Vermietung

 Führt der Mieter eine Veranstaltung nicht durch, hat er folgende Stornogebühr zu bezahlen.

- 15% der vereinbarten Raummiete bzw.

- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Raummiete.

 Bei Nichtstornierung und Nichterscheinen am Veranstaltungstag sind 100% der vereinbarten Raummiete fällig. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Veranstaltung infolge nachgewiesener höherer Gewalt nicht stattfinden kann, trägt der Mieter die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Bereits bezahlte Raummieten werden in diesem Fall erstattet.

 

 Rücktritt durch den Vermieter

 Im Falle von wesentlichen Vertragsverletzungen seitens des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies tritt ein, wenn

- die Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen

- das Veranstaltungsprogramme wesentlich geändert werden

- die ggf. erforderlichen behördliche Genehmigungen fehlen

- die Sicherheit der Besucher gefährdet ist

- die Veranstaltungen den Werten und Zielen der gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

 

 Haftungsbestimmungen

 Der Mieter haftet für das Mietobjekt uneingeschränkt vom Beginn der Mietzeit bis zur Rückgabe. Er haftet auch für Schäden durch höhere Gewalt sowie durch Beschlagnahmung, auch wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die im Einsatz von Geräten und Einrichtungsgegenstände sich oder anderen zugefügt werden, gleichgültig, ob es sich um einen Zufallsschaden handelt oder um einen Schaden infolge geringfügiger Fahrlässigkeit oder groben Verschuldens. Der Mieter trägt die Kosten der Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der Mietsache, wenn während seiner Anmietung des Mietobjektes und dessen Einrichtung folgendes passiert  -Diebstahl –Beschädigungen –Raub –Vandalismus - Veruntreuung – Einbruchsdiebstahl –Verlust. Der Vermieter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die während des Aufenthaltes in dem angemieteten Objekt auftreten. Der Mieter trägt das gesamte Risiko und die volle Verantwortung während der Durchführung seiner Veranstaltung.

 

 Benutzungsbedingungen – Veranstaltungsabwicklung

 Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Objektes und endet dort mit deren Rückgabe.  Sämtliche Objekte, Flächen, Räume etc. sind widmungsgemäss, fachmännisch und pfleglich zu behandeln. Geltende Sicherheitsbestimmungen für öffentliche Gebäude sind einzuhalten. Der Vermieter ist berechtigt, den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern, wenn sich Personen nicht an die Anweisungen des Vermieters halten. Das Einbringen von Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Über die Art und die Zeit der Anlieferung bzw. Einstellung ist im Vorhinein mit dem Vermieter das Einvernehmen herzustellen. Das Mitführen von Waffen und meldepflichtigen Gegenständen ist verboten. Der Konsum von Drogen ist untersagt. Die Verwendung von Geräten und Maschinen, die nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, ist nur mit dessen Zustimmung erlaubt. Für Schäden, die durch die Verwendung eigener Geräte und Maschinen entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

 Die Benutzung und das Betreten von Räumen, Anlagen oder Flächen, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind dem Mieter grundsätzlich untersagt. Das Betreten des Hauses erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Garderobenstücke. Für abgestellte Fahrzeuge etc. bestehen keine Versicherungen seitens des Vermieters. Soweit in den Bedingungen nicht anders festgelegt, gelten die Bestimmungen der StVO. Der Mieter hat während der Vertragsdauer dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter stets anwesend bzw. leicht erreichbar ist. Im Falle von Nichterreichbarkeit ist der Vermieter ermächtigt, zweckdienliche Maßnahmen auf Gefahr und Rechnung des Mieters zu veranlassen.

 

 Hausrecht

 Der Vermieter hat das Hausrecht in allen Mieträumen. Er übt es durch sein Hauspersonal aus. Soweit erforderlich, haben das Personal des Vermieters, des Sanitätsdienstes, der Polizei oder der Feuerwehr Zutritt zu den vermieteten Räumen. Sie dürfen in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden. Den Anordnungen des Hauspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.

 Unbeschadet der Verantwortlichkeit des Mieters für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung und seiner Verpflichtung zur Beachtung der bau- und feuerpolizeilichen Sicherheitsbestimmungen ist das Hauspersonal des Vermieters berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefahr von Schäden für das Objekt, Veranstaltungsteilnehmer oder Dritte abzuwenden und ggf. die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen. Der Vermieter nimmt diese Handlungen insoweit auf Kosten und Verantwortung des Mieters vor. Gehen die Verstöße oder die Gefahr von Einzelpersonen aus, so hat der Mieter diese Einzelpersonen unverzüglich aus den Räumen und dem Gelände der Location zu entfernen.

 

 Reinigung

 Für die Reinigung der gemieteten Räume, wenn nicht anders vereinbart, ist der Mieter des Objektes zuständig. Der Mieter ist verantwortlich für die Entsorgung (Papier-Müll usw.). Wird die Reinigung durch den Vermieter durchgeführt und/oder wird der Müll durch den Vermieter entsorgt, zahlt der Mieter einen Zuschlag zur Raummiete.

 

 Schlüssel und andere Gegenstände

 Verliert ein Mieter die ihn überlassenen Schlüssel, hat er die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses zu tragen. Für zu Bruch gegangenes Inventar und Geschirr haftet der Mieter. Für Geschirr gelten dabei die Preise laut Preisliste.

 

 Zahlungsbedingungen

Nach Buchungsbestätigung durch den Vermieter sind 50% bis 2 Monate vor dem Nutzungstermin zu zahlen und vom Mieter kostenfrei auf ein vom Vermieter zu benennendes Konto zu überweisen. Bei Vertragsabschluss innerhalb von 2 Monaten vor der Veranstaltung werden 50% der Raummiete sofort fällig und sofort zu zahlen.

Die restliche Raummiete sowie angefallene Kosten werden bei der Schlüsselrückgabe fällig und sind sofort in bar zu entrichten.

 

 Raummiete

 Die Raummieten sind der Anlage Preisliste zu entnehmen.

 

 Mietzeit

 Die Raummiete gilt für die Zeit am Tag der Veranstaltung 10.00 Uhr bis 10.00 Uhr des nächsten Tages nach der Veranstaltung und gilt nur für eine Veranstaltung pro Tag.

 

 Sonstiges

 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder  dieser Bedingungen für Veranstaltungen  sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen  oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Mietobjektes. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Mietobjektes. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 Stand: 01. April 2021